Am 12. 7. 2017 hat die FMA ein drei Seiten umfassendes Rundschreiben an alle Versicherungsunternehmen gerichtet, die die Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung betreiben. Wirtschaftlicher Hintergrund der Überlegungen der FMA ist der anhaltende Trend fallender Kapitalmarktzinsen im Lichte des Vorsichtsprinzips (§ 150 Abs 1 VAG 2016). Das Rundschreiben sieht vor, dass bei Neuabschlüssen von Krankenversicherungsverträgen nach Art der Lebensversicherung und für neu hinzukommende Versicherte zu bestehenden Gruppenkrankenversicherungsverträgen spätestens ab 1. 1. 2018 die Alterungsrückstellungen mit einem Rechnungszins von höchstens 1 % zu kalkulieren sind. Für Tarife der Gruppenkrankenversicherung, deren Anpassungen zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, soll die Absenkung des Rechnungszinses spätestens mit dem Stichtag für diese Tarifanpassungen im Geschäftsjahr 2018 vorgenommen werden.
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