Aktuelles

Rundschreiben der FMA zu den Geldwäsche-Meldepflichten

Bearbeiter: Rainer Wolfbauer

Am 3. 6. 2019 hat die FMA nach ausführlichem Konsultationsprozess ein neues Rundschreiben "Meldepflichten zur Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung"1 veröffentlicht. Das Rundschreiben richtet sich an praktisch alle Finanzinstitutionen, die in den Anwendungsbereich der Sorgfalts- und Meldepflichten gem FM-GwG sowie der ergänzenden Bestimmungen gem WiEReG fallen, somit insb an Kredit- und Finanzinstitute, Versicherungsunternehmen und Zahlungs- sowie Wertpapierdienstleister, jedoch auch etwa an die Post hinsichtlich ihres Zahlungsverkehrs.

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Artikel-Nr.
ZFR 2019/144

27.06.2019
Heft 6/2019