Am 7. 10. 2020 hat die FMA ein neues Rundschreiben zum Rechnungszins in der Krankenversicherung veröffentlicht,1 das sich an alle von der FMA beaufsichtigten Versicherungsunternehmen gem § 5 Z 1 VAG 2016 richtet, welche die Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung betreiben.
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