Das gegenständliche RS der FMA vom November 2011 (veröffentlicht unter: http://www.fma.gv.at/cms/site/DE/einzel.html?channel=CH0083.) richtet sich an alle österreichischen KI, die das Einlagengeschäft gemäß § 1 Abs 1 Z 1 BWG betreiben sowie an alle KI aus EWR-Mitgliedstaaten, sofern sie zum Einlagengeschäft berechtigt sind und in Österreich im Wege der Dienstleistungsfreiheit oder im Rahmen der Niederlassungsfreiheit tätig sind, sowie an alle KI aus einem Drittland, sofern diese zum Einlagengeschäft berechtigt sind und in Österreich tätig sind. Das RS gibt Rechtsansichten der FMA zu den §§ 31 und 32 BWG wieder. Schlaglichtartig sind hier die folgenden Kernaussagen wiederzugeben:
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