Am 19. 3. 2019 hat die FMA ein neues Rundschreiben "Interne Organisation zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung"1 veröffentlicht. Das Rundschreiben soll den Verpflichteten nach dem FM-GwG (darunter fallen im Wesentlichen Kredit- und Finanzinstitute iSd BWG, Versicherungsunternehmen und Wertpapierdienstleister iSd WAG 2018) als Anleitung zur Schaffung organisatorischer Rahmenbedingungen zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sowie zur Anwendung (auch gruppenweiter) Strategien, Verfahren und Kontrollen dienen. Mit dem neuen Rundschreiben hebt die FMA ihr früheres "Rundschreiben zum Geldwäschereibeauftragten zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung" vom 24. 4. 2012 auf.
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