Überlagert von mannigfaltiger medialer Begleitmusik und erheblicher Kritik aus der Finanzbranche, hat die FMA Ende Juni 2025 wie erwartet ihr Rundschreiben zur soliden Vergabe von privaten Wohnimmobilienkrediten ("WIK-Rundschreiben") veröffentlicht.1 Das Rundschreiben erging vor dem Hintergrund, dass die Behörde zwar die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V) nicht über den 30. 6. 2025 hinaus verlängert hatte, das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) in seiner Sitzung vom 2. 12. 2024 die FMA aber dennoch ersucht hatte, geeignete Maßnahmen zur Sicherung der von der KIM-V etablierten Vergabestandards zu prüfen (vgl Rz 1 WIK-Rundschreiben).
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