Hauptgesichtspunkte der Novelle: das Mandatsverfahren soll wieder eingeführt wird; in Verfahren gegen bekannte Täter wird die Höchstdauer des Ermittlungsverfahrens mit grundsätzlich 3 Jahren ab der ersten gegen den Verdächtigten bzw Beschuldigten gerichteten Ermittlung befristet; für komplexe und schwierige Schöffenverfahren wird der zweite Berufsrichter wieder eingeführt; weiters:
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Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.