Aktuelles / Strafrecht

RV für ein StrafprozessrechtsänderungsG 2014 liegt vor - RV 11. 6. 2014, 181 BlgNR 25. GP

Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nicolas Raschauer

Hauptgesichtspunkte der Novelle: das Mandatsverfahren soll wieder eingeführt wird; in Verfahren gegen bekannte Täter wird die Höchstdauer des Ermittlungsverfahrens mit grundsätzlich 3 Jahren ab der ersten gegen den Verdächtigten bzw Beschuldigten gerichteten Ermittlung befristet; für komplexe und schwierige Schöffenverfahren wird der zweite Berufsrichter wieder eingeführt; weiters:

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Artikel-Nr.
ZFR 2014/133

11.06.2014
Heft 4/2014
Autor/in
Nicolas Raschauer

Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.