Aktuelles / Bankrecht

RV zu einem E-GeldG 2010

Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nicolas Raschauer

Durch die RV 924 BlgNR 24. GP (BG, mit dem ein E-Geldgesetz 2010 erlassen und das BWG, das ZaDiG, das VAG, das FMABG, die GewO, das KSchG, das KVHG und das BFG geändert werden sollen) soll die RL 2009/110/EG vom 16. 9. 2009 über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-Instituten umgesetzt werden.1 Die Bedingungen der Tätigkeit eines E-Geld-Instituts bzw der Ausgabe von E-Geld und hier insb die aufsichtsrechtlichen Aspekte sollen EU-weit einem neuen einheitlichen Regime unterworfen werden. Zudem sollen die vertragsrechtlichen Bedingungen für die Ausgabe von E-Geld für alle E-Geld-Emittenten einheitlich geregelt werden. Sowohl E-Geld als auch E-Geld-Emittenten werden einheitlich neu definiert. Gegenüber dem weitgehend unverändert gebliebenen ME wurden in der RV auch Novellen zum KHVG und dem BFG integriert.

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Artikel-Nr.
ZFR 2010/185

10.12.2010
Heft 6/2010
Autor/in
Nicolas Raschauer

Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.