Anmerkungen zu 9 Ob 17/15p
Mit dem IRÄG 2010 wurden in § 149 IO die Regelungen zu den Wirkungen eines bestätigten Sanierungsplans in einem wesentlichen Punkt ergänzt: § 149 Abs 1 S 2 IO idF IRÄG 2010 sieht als Folge der Sanierungsplanbestätigung vor, dass die gesicherten Forderungen mit dem Wert der Sache begrenzt sind, an der Absonderungsrechte bestehen. Der vorliegende Beitrag widmet sich dieser Norm und der ersten dazu ergangenen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.