Abhandlungen

Sachverstand, Privatisierung und Kostentragung Verfahrensrechtliche, organisatorische und finanzrechtliche Aspekte des Sachverständigendienstes der Gebietskörperschaften

Peter Bußjäger / Harald Kraft

Deskriptoren:

Amtssachverständige; Ausgliederung; Finanzverfassung; Kostentragung; Outsourcing; Verwaltungsverfahren.

Rechtsquellen:

§§ 52 , 74 bis 77 AVG; Art 11 Abs 2, Art 22, Art 126b Abs 5 B-VG;§ 2 F-VG.

Der Sachverständige bestimmt heute weitgehend den Ausgang eines Verwaltungsverfahrens1). Er dominiert typischerweise das für die Risikogesellschaft hochbedeutsame Anlagenverfahren, er "entscheidet" aber auch weitgehend den Ausgang eines Verfahrens über die Gewährung von Pflegegeld, den Entzug eines Führerscheins und vieles andere mehr. Der Sachverständige bestimmt, welchen Blutalkoholwert der Lenker eines Kraftfahrzeuges hatte und wie seine physische und psychische Verfassung war.

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Artikel-Nr.
ZfV 1999, 12

01.03.1999
Heft 1/1999
Autor/in
Peter Bußjäger

Univ.-Prof. Dr. Peter Bußjäger ist Professor am Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre der Universität Innsbruck. Er leitet in Innsbruck auch das Institut für Föderalismus und ist Mitglied des Staatsgerichtshofes des Fürstentums Liechtenstein. Er ist weiters Vertreter Liechtensteins in der Venedig-Kommission.
Seine wichtigsten Forschungsgebiete sind Föderalismus im Mehrebenensystem, Staatsorganisation, Verwaltungswissenschaft.