Überlange Verfahrensdauer durch VwGH prolongiert, VwGH 2005/07/0169 vom 6. Juli 2006 = ZfVB 2006/1359
Deskriptoren:
Devolution; Säumnis; Säumnisbeschwerde; Verfahrensdauer; Zurückverweisung.
Rechtsquellen:
Art 6 MRK; Art 130 Abs 1 lit b und Art 132 B-VG; § 62 Abs 2 AVG; §§ 35 ff VwGG.
I. Sachverhalt und Gegenstand der Entscheidung des VwGH
In den Jahren 1956 bis 1970 ließen die Stadtgemeinde Mattighofen und die Gemeinde Schalchen an einem in ihrem Wirkungsbereich liegenden Bach eine Regulierung durchführen, ohne die erforderliche wasserrechtliche Bewilligung einzuholen. Im Jahre 1969 wurde von den Betreibern einer im Einzugsgebiet liegenden Forellenzucht Beschwerde darüber geführt, dass durch diese Regulierungsmaßnahmen der Wasserzufluss zu ihrer Anlage beeinträchtigt sei.
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