Das Sbg Baurecht ist - wie der Autor in seinem Vorwort ausführt - ein komplexes Gebilde, das zwischen 1968 und 1976 in drei Etappen geschaffen worden ist und sich im Kernbereich aus dem Bebauungsgrundlagengesetz (BGG), dem Baupolizei-
gesetz (BauPolG) und dem Bautechnikgesetz (BauTG) zusammensetzt. Bis heute ist es nicht gelungen, diese baurechtlichen Bestimmungen zu einem einheitlichen Gesetzeswerk zusammenzufassen.
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