Ausgehend davon, dass die Energiewende mit der dezentraler und kleinteiliger werdenden Stromerzeugung einen massiven Ausbau der Transportnetze erfordert, sehen die Autoren die derzeit im Energiebereich geltenden Regeln für Enteignungen nicht mehr als zeitgemäß an. Idealerweise sollten in diesem Bereich die Verweise auf das EisbEG, die in den einschlägigen Materiengesetzen beim Verfahren vorgesehen sind, von einem eigenen Enteignungsregime für Energienetze- und -anlagen abgelöst werden. In das StarkstromwegeG sollte angelehnt an das GWG die gesetzliche Klarstellung aufgenommen werden, dass in den Netzentwicklungsplan aufgenommene Leitungsbauvorhaben zwingend im öffentlichen Interesse stehen.
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