Thema

Schadenersatz bei Körperverletzung am Fußballplatz

Ao. Univ.-Prof. Dr. Gert-Peter Reissner

Muss der Verein seinem verunfallten Spieler Schmerzengeld bezahlen?

Die Frage, ob ein während des Spiels oder Trainings an seinem Körper verletzter Sportler Schadenersatzansprüche geltend machen kann, hat mehrere Facetten: Ein Aspekt ist die Haftung des Sportkollegen; diesbezüglich steht insb das sog Sporthaftungsprivileg zur Debatte, welches zu einem Ausschluss von Schadenersatzansprüchen insoweit führt, als sich die Verletzungshandlung im Rahmen des mit der jeweiligen Sportart verbundenen typischen Risikos bewegt1). Eine andere Frage ist die Haftung des Veranstalters für Schäden, die ein Sportler im Zuge organisierter Sportausübung erleidet2); auch hier wirkt das Sporthaftungsprivileg (s oben) haftungsbeschränkend.

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Artikel-Nr.
Zak 2008/328

03.06.2008
Heft 10/2008
Autor/in
Gert-Peter Reissner

Dr. Gert-Peter Reissner ist Univ.-Prof. und Leiter des Instituts für Arbeitsrecht und Sozialrecht der Universität Graz. Publikationen und Vortragstätigkeit vor allem zum Arbeitsrecht, Sozialrecht und Sportrecht; u. a. Mitherausgeber und -autor des "Zeller Kommentars zum Arbeitsrecht" (3. Auflage 2018). Forschungsschwerpunkte: Arbeitsrecht und Betriebsübergang, Arbeitsrecht und Insolvenz sowie kritische Vertragsklauseln im Arbeitsrecht (Konkurrenzklauseln etc).

Publikationen:

Zeller Kommentar zum Arbeitsrecht (3. Auflage 2018; hrsg gemeinsam mit Matthias Neumayr), Zeller Handbuch Arbeitsvertrags-Klauseln (2. Auflage 2019; hrsg gemeinsam mit Matthias Neumayr), Zeller Handbuch Betriebsvereinbarungen (2014; hrsg gemeinsam mit Matthias Neumayr), Arbeitsverhältnis und Insolvenz (5. Auflage 2018).