Muss der Verein seinem verunfallten Spieler Schmerzengeld bezahlen?
Die Frage, ob ein während des Spiels oder Trainings an seinem Körper verletzter Sportler Schadenersatzansprüche geltend machen kann, hat mehrere Facetten: Ein Aspekt ist die Haftung des Sportkollegen; diesbezüglich steht insb das sog Sporthaftungsprivileg zur Debatte, welches zu einem Ausschluss von Schadenersatzansprüchen insoweit führt, als sich die Verletzungshandlung im Rahmen des mit der jeweiligen Sportart verbundenen typischen Risikos bewegt1). Eine andere Frage ist die Haftung des Veranstalters für Schäden, die ein Sportler im Zuge organisierter Sportausübung erleidet2); auch hier wirkt das Sporthaftungsprivileg (s oben) haftungsbeschränkend.
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