Thema

Schadenersatz bei Unterlassung ärztlicher Aufklärung vor Schulimpfungen

MMag. Ulrich Edelmann, MIM (CEMS)

Aus Anlass von 1 Ob 14/12h = Zak 2012/314, 157

In 1 Ob 14/12h hatte der OGH jüngst zu entscheiden, wie weit die ärztliche Aufklärungspflicht bei einer routinemäßig an einer Volksschule durchgeführten Masern-Mumps-Röteln-Impfung reicht. Er gelangte dabei zur Ansicht, dass dabei nur auf jene Risiken hingewiesen werden muss, die ein verständiger Patient ernsthaft in seine Überlegungen miteinbeziehen würde. Liegt keine Verletzung der Aufklärungspflicht vor, so kann ein Abstellen auf den konkreten Patienten unterbleiben.

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Artikel-Nr.
Zak 2012/475

17.07.2012
Heft 13/2012
Autor/in
Ulrich Edelmann

MMag. Dr. Ulrich Edelmann, MIM (CEMS) ist Richter für den Sprengel des OLG Wien, derzeit dem HG Wien zugeteilt. Er war früher Rechtsanwalt und Leiter der Geschäftsstelle der Übernahmekommission.