In aller Kürze

Schadenersatz für Angehörigenpflege - Urlaubsersatzleistung

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Die Höhe des Schadenersatzanspruchs für die aufgrund der Körperverletzung notwendige Pflege durch einen Angehörigen richtet sich nach stRsp nach den fiktiven Bruttolohnkosten des ansonsten erforderlichen professionellen Pflegepersonals (siehe zB 5 Ob 241/21h = Zak 2022/248, 137). Zu den zu berücksichtigenden Bruttolohnkosten zählt nach Ansicht des OLG Wien (16 R 216/23m) auch die Urlaubsersatzleistung iSd § 10 Abs 1 UrlG in Höhe eines Zuschlags von 9,6 %.

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Artikel-Nr.
Zak 2024/247

20.05.2024
Heft 8/2024