Thema

Schadenersatz wegen hoheitlicher Freiheitsentziehung

o.Univ.-Prof. Dr. Friedrich Harrer

Der Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens ist eine allgemein etablierte Verteidigungsstrategie des Schädigers. Thematische oder andere Einschränkungen sind nicht geboten. Die Berufung auf rechtmäßiges Alternativverhalten kommt auch bei Schadenersatzansprüchen wegen hoheitlicher Freiheitsentziehung (StEG, AHG) in Betracht. Entscheidend ist, ob die Anhaltung oder Haft auch bei gesetzeskonformem Vorgehen verfügt worden wäre. Die Behauptungs- und Beweislast trifft den Schädiger.

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Artikel-Nr.
Zak 2005/6

01.11.2005
Heft 1/2005
Autor/in
Friedrich Harrer

O.Univ.-Prof. Dr. Friedrich Harrer lehrt Zivilrecht und Unternehmensrecht an der Universität Salzburg, Fachbereich Arbeits- und Wirtschaftsrecht. Außerdem ist er als Rechtsanwalt tätig.

http://www.uni-salzburg.at/UR/harrer.friedrich