Judikatur im Fokus

Schadenersatzhaftung des Aufsichtsrats in Krisen-situationen: Verantwortlichkeit im Finanzsektor

Stephan Schmid

Folgerungen aus OGH 6 Ob 142/23k und 6 Ob 58/20b

Der OGH hat sich in zwei Urteilen aus den Jahren 2020 und 20241 näher mit den Sorgfaltsanforderungen von Aufsichtsratsmitgliedern im Finanzsektor auseinandergesetzt. Er ergänzt damit die bisher spärliche Rsp zu § 99 AktG und konkretisiert die Voraussetzungen, unter denen Aufsichtsratsmitglieder gegenüber der Gesellschaft schadenersatzpflichtig werden. Dieser Beitrag destilliert die wesentlichen Aussagen des OGH und veranschaulicht die abstrakten Vorgaben anhand der Streitfälle. Ziel des Beitrags ist eine verständliche und praxisnahe Darstellung der Sorgfaltsanforderungen an Aufsichtsräte im Finanzsektor.

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Artikel-Nr.
ZFR 2025/27

27.02.2025
Heft 2/2025
Autor/in
Stephan Schmid

Stephan Schmid, LL.M. B.Sc. ist Universitätsassistent und Doktorand am Institut für Internationales Unternehmens- und Wirtschaftsrecht sowie am Zentrum für rechtsvergleichende Unternehmensfinanzierung an der Universität Wien tätig. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im wirtschaftsnahen Zivilrecht, nationalen sowie internationalen Gesellschaftsrecht und Nachhaltigkeitsrecht.