Folgerungen aus OGH 6 Ob 142/23k und 6 Ob 58/20b
Der OGH hat sich in zwei Urteilen aus den Jahren 2020 und 20241 näher mit den Sorgfaltsanforderungen von Aufsichtsratsmitgliedern im Finanzsektor auseinandergesetzt. Er ergänzt damit die bisher spärliche Rsp zu § 99 AktG und konkretisiert die Voraussetzungen, unter denen Aufsichtsratsmitglieder gegenüber der Gesellschaft schadenersatzpflichtig werden. Dieser Beitrag destilliert die wesentlichen Aussagen des OGH und veranschaulicht die abstrakten Vorgaben anhand der Streitfälle. Ziel des Beitrags ist eine verständliche und praxisnahe Darstellung der Sorgfaltsanforderungen an Aufsichtsräte im Finanzsektor.
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