Erwägungen zu 3 Ob 9/23d = Zak 2024/57, 35
Mit der E 3 Ob 9/23d1 vom 21. 11. 2023 gab ein verstärkter Senat des OGH die strikte Unterscheidung zwischen wrongful conception und wrongful birth auf und stellte klar, dass in beiden Fallkonstellationen der gesamte finanzielle Unterhaltsaufwand als Schaden iSd § 1293 ABGB zu qualifizieren ist. Der Beitrag beschäftigt sich fallbezogen mit den Voraussetzungen für die Befassung eines verstärkten Senats und gibt zudem einen Überblick über ausgewählte materiell-rechtliche Implikationen der Entscheidung.
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