Die Folgen des Erkenntnisses des VfGH vom 7. 12. 2006, B 242/06, Zak 2007/66
Während nach der bisherigen Praxis alle Schadenersatzrenten gemäß § 29 Z 1 EStG einkommensteuerpflichtig waren, stellte der VfGH jüngst klar, dass Renten, die keine Einkommensersatzfunktion haben, sondern einen persönlichen Mehrbedarf des Beziehers abdecken sollen, nicht der Einkommensteuer unterliegen, weil sie die Leistungsfähigkeit nicht erhöhen. In dem Beitrag wird untersucht, wie sich dieses Erkenntnis zivilrechtlich auswirkt.
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