Thema

Schadensbehebung durch den Geschädigten und Sorgfaltspflichten bei Computerreparaturen

Dr. Eva Ondreasova

Aus Anlass von 1 Ob 37/12s = Zak 2012/671, 357

In 1 Ob 37/12s wird ein wichtiger Themenkomplex angeschnitten: die Sorgfaltspflichten eines Computerfachmanns, der eine Computerreparatur durchführt, und die Sorgfaltsobliegenheiten des Computeranwenders hinsichtlich der Datensicherung vor einer Festplattenneuformatierung im Rahmen der Computerreparatur. Eine Überspannung von Sorgfaltspflichten muss jedenfalls auch in diesem Bereich vermieden werden, insb wenn als Folge unnötiger Kostenaufwand entstehen kann. Daher ist es notwendig, die betreffenden Sorgfaltspflichten im Detail zu diskutieren.

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Artikel-Nr.
Zak 2013/308

21.05.2013
Heft 9/2013
Autor/in
Eva Ondreasova

Dr. Eva Ondreasova ist geprüfte Richteramtsanwärterin im Sprengel des OLG Wien.

Publikationen (Auswahl):
Wem ist der Herstellungsgehilfe zuzurechnen? ÖJZ 2018, 657-660; Betreuungsrechtliches Unterhaltsmodell, iFamZ 2017, 306-308; Das Verhältnis zwischen Familienrecht und dem übrigen Zivilrecht, insb dem Schadenersatzrecht, Zak 2016, 168-170; Das Verhältnis zwischen Familienrecht und dem übrigen Zivilrecht, insb dem Bereicherungsrecht, Zak 2016, 147-148; Zurechnung von selbständigen Anlageberatern an Banken gemäß § 1313a ABGB, ÖBA 2015, 795-804; Haftung für technische Hilfsmittel de lege ferenda, ÖJZ 2015, 593-598; Haftung für technische Hilfsmittel de lege lata, ÖJZ 2015, 443-449; Die Gehilfenhaftung. Eine rechtsvergleichende Untersuchung zum österreichischen Recht mit Vorschlägen zur Reform (2013); Macht im Deliktsrecht: als Zurechnungsgrund noch zeitgemäß?, Jahrbuch zur 23. Jahrestagung der Gesellschaft junger Zivilrechtswissenschaftler (2013) 27-61.