Thema

Schadensberechnung bei Liegenschaften im Lichte der aktuellen OGH-Rsp: Parallele zu Anlegerschäden oder zu Kfz-Schäden?

Mag. Eva Ondreasova

Aus Anlass von 7 Ob 77/11s = Zak 2012/223, 115

Im Regelfall kann der Geschädigte zwischen Naturalrestitution und Geldersatz wählen, wobei die Berechnung des Schadens subjektiv oder objektiv durchgeführt werden kann. Der Geschädigte ist so zu stellen, wie er ohne schädigendes Verhalten stehen würde. Der merkantile Minderwert bei Kraftfahrzeugen wird bei subjektiver Berechnung grundsätzlich nur ersetzt, wenn ein konkreter Verkauf nachgewiesen wird. Daneben ist die objektive Schadensberechnung möglich. Durch diese wird auch der objektive merkantile Minderwert abgedeckt, dies unabhängig von einem konkreten Verkaufsgeschäft. Im Fall von Wertpapieren wird ein Geldersatz jedoch auf Schäden beschränkt, die sich schon endgültig im Vermögen des Geschädigten ausgewirkt haben; eine objektive Berechnung soll nicht zulässig sein. Damit soll verhindert werden, dass das Risiko von Kursschwankungen auf den Schädiger abgewälzt wird. Ein geminderter Verkaufserlös kann daher nur geltend gemacht werden, wenn er bereits eingetreten ist. In 7 Ob 77/11s diskutiert der OGH die Anwendung der Prinzipien der Schadensberechnung bei Wertpapieren auch auf Grundstücke.

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Artikel-Nr.
Zak 2012/208

03.04.2012
Heft 6/2012
Autor/in
Eva Ondreasova

Dr. Eva Ondreasova ist geprüfte Richteramtsanwärterin im Sprengel des OLG Wien.

Publikationen (Auswahl):
Wem ist der Herstellungsgehilfe zuzurechnen? ÖJZ 2018, 657-660; Betreuungsrechtliches Unterhaltsmodell, iFamZ 2017, 306-308; Das Verhältnis zwischen Familienrecht und dem übrigen Zivilrecht, insb dem Schadenersatzrecht, Zak 2016, 168-170; Das Verhältnis zwischen Familienrecht und dem übrigen Zivilrecht, insb dem Bereicherungsrecht, Zak 2016, 147-148; Zurechnung von selbständigen Anlageberatern an Banken gemäß § 1313a ABGB, ÖBA 2015, 795-804; Haftung für technische Hilfsmittel de lege ferenda, ÖJZ 2015, 593-598; Haftung für technische Hilfsmittel de lege lata, ÖJZ 2015, 443-449; Die Gehilfenhaftung. Eine rechtsvergleichende Untersuchung zum österreichischen Recht mit Vorschlägen zur Reform (2013); Macht im Deliktsrecht: als Zurechnungsgrund noch zeitgemäß?, Jahrbuch zur 23. Jahrestagung der Gesellschaft junger Zivilrechtswissenschaftler (2013) 27-61.