Aus Anlass von 2 Ob 18/13f = Zak 2013/294, 162
Bei der Verwertung eines durch Fremdverschulden beschädigten Kfz stellt sich die Frage, ob der Geschädigte seine Schadensminderungsobliegenheit verletzt, wenn er das Fahrzeug nicht an einen über Internetwrackbörsen ermittelten (einen höheren Preis bietenden) Kaufinteressenten, sondern an einen lokalen Gebrauchtwagenhändler verkauft. Der OGH hat in 2 Ob 18/13f = Zak 2013/294, 162 klargestellt, dass dies - bei Unkenntnis über das Bestehen dieses Internet-Markts - nur dann der Fall ist, wenn dem Geschädigten ein solches Kaufangebot von der gegnerischen Haftpflichtversicherung quasi "auf dem Silbertablett" präsentiert wurde.
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