Ende Dezember hat der VfGH in einem viel beachteten Erkenntnis zur Bankenaufsicht ein Machtwort gesprochen. Insg verwarf er 36 Normenprüfungsanträge, die darauf gerichtet waren, § 3 Abs 1 zweiter Satz FMABG bzw § 16 Abs 1 zweiter Satz APAG wegen Verfassungswidrigkeit zu Fall zu bringen;1 beide Normen schließen die Haftung des Bundes für fehlerhafte Aufsicht gegenüber anderen als den unmittelbar Beaufsichtigten aus. Zahlreiche Medien haben über die inhaltlichen Folgen der Entscheidung berichtet: Der Bund hafte gegenüber den Geschädigten in Sachen Commerzialbank Mattersburg nicht für ein allfälliges Fehlverhalten der FMA. Weniger Beachtung fand der - juristisch nicht minder interessante - Umstand, dass die vergleichbare Rechtsvorschrift des APAG für das Höchstgericht ebenso wenig Bedenken erweckte.
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