Ein Ministerialentwurf des Bundesministeriums für Justiz (351/ME 24. GP) schlägt weitreichende Änderungen bei der Aufhebungsklage gegen Schiedssprüche vor. Der Vorschlag greift in das Gesamtgefüge des Rechtsschutzes im Zivilverfahren ein und geht damit in seiner Bedeutung weit über das Schiedsverfahren hinaus. Der vorliegende Beitrag, der den Entwurf kurz vorstellt und ihn einer Kritik unterzieht, gibt selbstverständlich ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wieder und erhebt in keiner Weise den Anspruch, damit den Standpunkt des OGH insgesamt zum Ausdruck zu bringen.
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