Thema

Schiedsverfahrensreform: Bitte so nicht!

Univ.-Prof. Dr. Georg E. Kodek, LL.M.

Ein Ministerialentwurf des Bundesministeriums für Justiz (351/ME 24. GP) schlägt weitreichende Änderungen bei der Aufhebungsklage gegen Schiedssprüche vor. Der Vorschlag greift in das Gesamtgefüge des Rechtsschutzes im Zivilverfahren ein und geht damit in seiner Bedeutung weit über das Schiedsverfahren hinaus. Der vorliegende Beitrag, der den Entwurf kurz vorstellt und ihn einer Kritik unterzieht, gibt selbstverständlich ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wieder und erhebt in keiner Weise den Anspruch, damit den Standpunkt des OGH insgesamt zum Ausdruck zu bringen.

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Artikel-Nr.
Zak 2012/88

21.02.2012
Heft 3/2012
Autor/in
Georg Kodek

Univ.-Prof. Dr. Georg E. Kodek, LL.M. (NWUSL), ist Präsident des OGH und Univ.-Prof. an der WU Wien. Außerdem ist er als Vortragender im Rahmen der Richter- und Rechtspflegerausbildung sowie als Sachverständiger für Zivilgerichtliches Verfahrensrecht für den Europarat tätig. Daneben ist er Autor zahlreicher Veröffentlichungen aus dem Bereich des Zivil- und Zivilverfahrensrechts.