Judikatur im Fokus

Schließt die Einschaltung eines Versicherungsmaklers die Anwendung des FernFinG aus?

Isabelle Vonkilch

Anmerkungen zu OGH 17. 12. 2020, 7 Ob 147/20y

Aus Sicht des OGH schließt ein persönlicher Kontakt zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsmakler die Anwendbarkeit des FernFinG auf den Versicherungsvertrag aus, sodass dem Versicherungsnehmer kein Rücktrittsrecht nach § 8 FernFinG zusteht. Dieser Beitrag setzt sich mit der Auffassung des OGH kritisch auseinander. Der Fokus liegt dabei auf der gebotenen Unterscheidung nach der Sphärenzugehörigkeit der bei Vertragsschluss eingesetzten Hilfspersonen für die Qualifikation eines Vertrags als Fernabsatzvertrag iSd § 3 Z 1 FernFinG. Daran schließen sich Erwägungen zum Verhältnis der Informationspflichten nach dem FernFinG zu jenen (weiter gehenden) nach dem MaklerG1 an.

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Artikel-Nr.
ZFR 2021/111

25.06.2021
Heft 6/2021
Autor/in
Isabelle Vonkilch

Dr. Isabelle Vonkilch, LL.M. (Hamburg), ist Universitätsassistentin am Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht der WU Wien.