Thema

Schon wieder das Benützungsentgelt für Fahrzeugnutzungen samt den entzweiten Berechnungsmethoden

MMag. Dr. Florian Striessnig

Die Berechnung des Benützungsentgelts für ein Fahrzeug sorgt vielfach für rechtlichen Zündstoff. Nachvollziehbar ist das aufgrund der signifikanten Unterschiede, die sich in Abhängigkeit von der Wahl der jeweiligen Berechnungsmethode ergeben. Während sich ein Autohaus regelmäßig auf die zu seinen Gunsten ausfallende Händlereinkaufspreismethode stützt, zieht ein Fahrzeugkäufer die für ihn vorteilhafte lineare Abwertungsmethode vor. Der OGH gleichzeitig erlaubt in seiner einzelfallbezogenen Rsp einen Beurteilungsspielraum bei der Methodenwahl, was es nicht einfacher macht. Gerade deshalb ließ das OLG Wien in einer jüngsten Entscheidung vom 20. 5. 2022 zu 1 R 182/21y, als es die lineare Abwertungsmethode im Sinn des Fahrzeugkäufers billigte, die Revision an den OGH eigens zu. Doch die Revision wurde vom Autohaus nicht ausgeführt, obgleich die Händlereinkaufspreismethode zuvor noch vehement vertreten worden war. Der vorliegende Beitrag soll das Problem des Benützungsentgelts bei Fahrzeugnutzungen im Lichte dessen wieder einmal aufgreifen.

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Artikel-Nr.
Zak 2022/499

09.09.2022
Heft 14/2022
Autor/in
Florian Striessnig

MMag. Dr. Florian Striessnig ist Rechtsanwalt und Partner der Orsini und Rosenberg & Striessnig Rechtsanwälte OG in Wien. Er berät und vertritt Unternehmen und Privatpersonen schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht, Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Zivilrecht sowie bei der Prozessführung. Auf diesen Gebieten publiziert er auch regelmäßig in juristischen Fachzeitschriften.