Judikatur im Fokus

Schriftliche Inanspruchnahme und Vorkenntnisausschluss in der D&O-Versicherung

Alexander Figl

Anmerkungen zu OGH 25. 11. 2020, 7 Ob 127/20g

Der OGH hatte in einer seiner seltenen E zur D&O-Versicherung1 darüber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen eine schriftliche Inanspruchnahme ("Claims-made-Prinzip") iS der Bedingungen vorliegt. Ob der Versicherungsschutz entfällt, weil die versicherte Person von der anspruchsbegründenden Pflichtverletzung bis zum Abschluss des Vertrags Kenntnis hatte (Vorkenntnisausschluss), konnte das Höchstgericht mangels ausreichender Feststellungen hingegen nicht beurteilen. Dementsprechend hat sich der OGH auch (wieder) nicht zur Zulässigkeit des Vorkenntnisausschlusses geäußert. Die vorliegende Besprechung beleuchtet beide Themen.

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Artikel-Nr.
ZFR 2021/66

26.04.2021
Heft 4/2021
Autor/in
Alexander Figl

Dr. Alexander Figl ist Rechtsanwaltsanwärter bei Herbst Kinsky Rechtsanwälte. Zuvor war er Universitätsassistent an der Wirtschaftsuniversität Wien und Referent im Bundesministerium für Inneres.

(Wichtige) Publikationen:
Figl, Schlechterfüllung in der Betriebshaftpflichtversicherung (2021).