Anmerkungen zu OGH 25. 11. 2020, 7 Ob 127/20g
Der OGH hatte in einer seiner seltenen E zur D&O-Versicherung1 darüber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen eine schriftliche Inanspruchnahme ("Claims-made-Prinzip") iS der Bedingungen vorliegt. Ob der Versicherungsschutz entfällt, weil die versicherte Person von der anspruchsbegründenden Pflichtverletzung bis zum Abschluss des Vertrags Kenntnis hatte (Vorkenntnisausschluss), konnte das Höchstgericht mangels ausreichender Feststellungen hingegen nicht beurteilen. Dementsprechend hat sich der OGH auch (wieder) nicht zur Zulässigkeit des Vorkenntnisausschlusses geäußert. Die vorliegende Besprechung beleuchtet beide Themen.
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