Literaturübersicht / Schuldrecht

Schumann, Die Ortsunabhängigkeit der digitalen Beurkundung, ecolex 2025/88, 177.

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Die NO fordert an vielen Stellen in notariellen Dokumenten eine Ortsangabe. Bei digitalen Beurkundungen ist dabei nach Ansicht des Autors nach dem Zweck der Ortsangabe zu differenzieren. Zum Teil gehe es um den Errichtungsort, weshalb die politische Gemeinde, in der sich der Amtssitz des Notars befindet, anzugeben sei. Gehe es hingegen um den Ort der Abgabe der Erklärungen, sollte die konkrete Videokonferenz angeführt werden (Plattform, Adresse, Meeting-ID).

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Artikel-Nr.
Zak 2025/236

29.04.2025
Heft 7/2025