Editorial

Sehr geehrte Leserin! Sehr geehrter Leser!

Nicolas Raschauer

Kaum ist die modifizierte europäische Finanzarchitektur in Kraft getreten, ist im ABl der EU auch die neue KomitologieVO veröffentlicht worden. Die neue KomitologieVO (182/2011, ABl 2011 55/13) ist mit 1. 3. 2011 in Kraft getreten; seither gilt daher eine neue Durchführungssystematik im Bereich der europäischen Finanzmarktrechtsetzung. Dies hat zunächst zwei augenscheinliche Konsequenzen: Die neuen Aufsichtsagenturen sind an die Stelle der bisherigen Stufe-3-Ausschüssse getreten und haben deren Aufgaben im Lamfalussy-Prozess übernommen (vgl auch die VO 1093-1095/2010). Aber auch der Lamfalussyprozess wird durch die neue KomitologieVO iVm den AgenturenVO erheblich modifiziert. Bei Durchsicht der neuen Regelungsstrukturen kann einleitend nur festgehalten werden: Von einer Vereinfachung oder Entschlackung der Regelungssystematik kann man entgegen der Auffassung der Kommission wohl nicht sprechen, zumal zukünftig drei verschiedene "Parallelstrukturen" zu unterscheiden sein werden.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ZFR 2011/25

15.04.2011
Heft 2/2011
Autor/in
Nicolas Raschauer

Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.