Editorial

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser!

Michael Gruber

Nun bestätigt also der 6. Senat des OGH (abgedruckt in diesem Heft, S 185), was schon der 7. Senat (ZFR 2011/130) entschieden hat: Das Verbot der Einlagenrückgewähr steht der Prospekthaftung der AG (bzw ihrer Haftung wegen Verletzung anderer kapitalmarktrechtlicher Informationspflichten) nicht entgegen. Roma locuta, causa finita - oder vielleicht doch noch nicht: Das HG Wien hat in derselben Causa einen Vorlageantrag an den EuGH beschlossen (abgedruckt in diesem Heft, S 190). Dies ist ebenso richtig wie mutig, zumal der 6. Senat des OGH es ablehnt, die sekundärrechtliche Dimension des Problems für eine Vorlage zu nützen (der 7. Senat gab dazu leider keine Auskunft).

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ZFR 2012/91

03.08.2012
Heft 4/2012
Autor/in
Michael Gruber

Univ. Prof. Dr. Michael Gruber lehrt Unternehmensrecht an der Universität Salzburg.