Editorial

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Rainer Wolfbauer

Drei im Endergebnis höchst unterschiedliche Urteile des OGH im Zusammenhang mit der Anlegerentschädigung von Wertpapierfirmen (AeW) bilden den thematischen Schwerpunkt dieses Hefts. Den Hintergrund bieten die aus der medialen Berichterstattung bekannten Causen "AMIS" sowie "AvW". Zum Schadensfall "AvW" hat der OGH in einer Entscheidung aus dem Jänner 2013 (1 Ob 242/12p) eine Haftung der AeW für die Emission von Genussscheinen grundsätzlich abgelehnt. In der Manier einer rätselhaften Sphinx stellte er die Denksportaufgabe, dass in Missbrauchsfällen eine Entschädigungspflicht auch für Genussscheinemissionen "in Betracht kommen könnte". Eine klare Aussage sucht man vergebens. Die Abweisung des Anspruchs gründet der OGH letztlich auf das Fehlen einer Rückwirkung des Regimes der Anlegerentschädigung von Wertpapierfirmen, sodass die Befassung mit der bloßen Eventualität des Gestaltungsmissbrauchs gänzlich überflüssig erscheint, der Rechtssicherheit nicht dienlich ist und mehr Fragen in den Raum stellt, als sie zu lösen imstande ist.

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Artikel-Nr.
ZFR 2013/59

24.05.2013
Heft 3/2013
Autor/in
Rainer Wolfbauer

Mag. Rainer Wolfbauer ist als Leiter Recht, AML und Compliance bei der SIGMA Investment AG sowie bei der FAME Investment AG tätig. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen seit vielen Jahren ua in den Bereichen Bankrecht, Compliance und Revision. Im Laufe seiner beruflichen Tätigkeit übte er bei mehreren Banken und Finanzdienstleistern beratend die Funktion eines Compliance-Verantwortlichen aus. Bis 2001 leitete er die Rechts- und Verfahrensabteilung der Bundeswertpapieraufsicht (BWA, Vorgängerbehörde der FMA). Zahlreiche Publikationen im Kapitalmarktbereich mit Schwerpunkt öffentliches Aufsichtsrecht, seit 2014 ständiger Mitarbeiter, seit 2017 Mitherausgeber der ZFR. Herausgeber eines Kommentars zum PfandBG (gemeinsam mit Florian Heindler).