Durch die Verfassungsnovelle BGBl I 2008/2 wurde die "nichtterritoriale Selbstverwaltung" ausdrücklich in der Bundesverfassung verankert (Art 120a bis 120c B-VG). In einer besonderen Tagung widmete sich die Österreichische Verwaltungswissenschaftliche Gesellschaft der Aufgabe, in einer Reihe von sorgfältig dokumentierten Fachvorträgen diese neuen Verfassungsgrundlagen zu interpretieren und den Zusammenhang mit besonderen Institutionen der personellen und der traditionellen Selbstverwaltung der Gemeinden - auch unter Reformaspekten - neu aufzuarbeiten.
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