Aktuelles / Unionsrecht

SEPA: Verpflichtende Umstellung auf IBAN bis 1. 2. 2014

Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nicolas Raschauer

Das Europäische Parlament hat am 14. 2. 2012 den Kompromissvorschlag 1 für eine Verordnung zum Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) gebilligt. Die Verordnung zielt darauf ab, grenzüberschreitende Bankzahlungen für Unionsbürger und Unternehmen schneller, billiger und sicherer zu machen. Die Verordnung legt gemeinsame Regeln und Standards für Eurokredit- und Lastschriftverfahren zwischen Kreditinstituten fest. Für Bankkunden ergibt sich der Vorteil, alle grenzüberschreitenden Überweisungen und Lastschriften so erledigen zu können, als wären sie gewöhnliche Inlandszahlungen. Unternehmen profitieren künftig davon, dass sie nicht mehr als ein Bankkonto in ganz Europa für jeden Zahlungszweck benötigen. Arbeitnehmer profitieren von SEPA, indem sie bspw bei einem Arbeitsplatz im Ausland kein neues Bankkonto mehr brauchen, sondern das Gehalt auf das Bankkonto im Heimatland überwiesen werden kann. Ein weiterer Vorteil ist, dass einheitliche Überweisungsgebühren, unabhängig von der Höhe der Überweisung, berechnet werden müssen.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ZFR 2012/47

02.04.2012
Heft 2/2012
Autor/in
Nicolas Raschauer

Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.