Aktuelles / Börserecht

Short-Selling-VerdachtsmeldungsübermittlungsV außer Kraft getreten

Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nicolas Raschauer

Durch eine (letzte) Novelle ist die Short-Selling-VerdachtsmeldungsübermittlungsV BGBl II 2008/329 geändert worden (BGBl II 2013/176, ausgegeben am 20. 6. 2013). Die V trat mit Ablauf des 30. 6. 2013 außer Kraft. An ihre Stelle tritt das europaweit einheitlich geltende Short-Selling-Regime gem EU-VO 236/2012 über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps, die federführend von ESMA zu vollziehen ist. Gem EU-VO 236/2012 sind ungedeckte Leerverkäufe an allen europäischen Handelsplätzen weitgehend verboten. Verkäufer müssen den Aufsichtsbehörden (in Österreich der FMA) melden, wenn sie in einer Gesamtbetrachtung aus Käufen, Verkäufen und selbst gehaltenen Aktien und Schuldinstrumenten eine "Netto-Short-Position", also einen Leerverkauf, eingehen.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ZFR 2013/141

12.08.2013
Heft 5/2013
Autor/in
Nicolas Raschauer

Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.