Thema

Sicherungszession: 3 Ob 155/10f - Neue Leitentscheidung zum Inhalt des Buchvermerks

Univ.-Prof. Mag. Dr. Andreas Riedler

In 3 Ob 155/10f = Zak 2011/282, 155 setzt der 3. Senat einen Meilenstein in der Judikaturentwicklung zur Sicherungszession und führt drei für die Praxis überaus wichtige und bisher strittige Fragen einer Entscheidung zu. Erstens: Die bloße Möglichkeit einer nachträglichen Veränderung eines Zessionsvermerks (Buchvermerks) in einer EDV-Buchhaltung unter Löschung der ursprünglichen (historischen) Daten führt trotz der Buchführungsvorschrift des § 190 Abs 5 UGB nicht zur Unwirksamkeit der Sicherungszession. Zweitens: Erst eine tatsächlich durchgeführte Veränderung könnte die Wirksamkeit des Publizitätsakts beseitigen, dies aber nur mit Wirkung ex nunc. Und drittens: Die Datierung der Setzung des Buchvermerks auf demselben ist zwar zum Nachweis des Zeitpunkts des Rechtsübergangs zweckmäßig, aber kein Erfordernis für die Wirksamkeit der Sicherungszession (Abkehr von SZ 11/15).

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Artikel-Nr.
Zak 2011/266

10.05.2011
Heft 8/2011
Autor/in
Andreas Riedler

Univ.-Prof. Mag. Dr. Andreas Riedler lehrt und forscht im Zivil-, Versicherungs- und Europarecht an der Universität Linz. Umfangreiche Publikations-, Seminar- und Gutachtertätigkeit. Hrsg Lehrbuchreihe „Zivilrecht I – VIII“ (2022); Kommentierung der §§ 859–901 in Schwimann/Kodek (2021); zuletzt auch zahlreiche Publikationen zum Abgasskandal zB Schadensberechnung im Lichte der jüngeren Judikatur, Zak 2025/5; Schadensberechnung im Abgasskandal: Mindestschaden 5 % - Maximalschaden 15 %, VbR 2023, 200; KEIN Benützungsentgelt bei bloßer Preisminderung und „kleinem Schadenersatz“ VbR 2022, 120; Keine Rechtsschutzdeckung bei Direktklagen im Abgasskandal? VbR 2022, 13 ff; 30-jährige Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche gegenüber der VW-AG? ÖJZ 2021, 5; Irrtum, List, Gewährleistung und Schadenersatz, ZVR 2020, 320.