Thema

Skiunfall: Das Verlassen des Fahrkanals als Sorgfaltswidrigkeit

Dr. Norbert Stütler

Nach ganz herrschender Auffassung liegt es im Verantwortungsbereich des "oberen", also von hinten kommenden Skifahrers, seine Fahrspur so zu wählen, dass er vor ihm, also weiter "unten" fahrende Skiläufer nicht gefährdet. Der weiter unten befindliche Skifahrer muss sich nur beim Anfahren und bei Querfahrten über die Piste nach "oben" vergewissern, dass das geplante Fahrmanöver auch gefahrlos absolviert werden kann. Während der typischen Fahrbewegung nach "unten" muss er dagegen nicht von "oben" kommende Gefahren beobachten. Auf der Grundlage der herrschenden Ansicht lässt sich gerade ein häufiger Unfallauslöser nicht zufriedenstellend lösen: das Verlassen des Fahrkanals.

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Artikel-Nr.
Zak 2018/805

18.12.2018
Heft 22/2018
Autor/in
Norbert Stütler

Dr. Norbert Stütler ist Richter und Mediensprecher des Landesgerichts Feldkirch. Außerdem ist er in der Richter-, Richteramtsanwärter- und Rechtspraktikantenausbildung tätig. Zudem arbeitete er lange Jahre als Schi- und Snowboardlehrer.