Aktuelles / Unionsrecht

Solvabilität II: Änderung der Delegierten Verordnung zu Solvabilität II kundgemacht

Bearbeiter: Mag. Alexander Peschetz

Am 1. 4. 2016 wurde die erste Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/352 im ABl verlautbart: Die Delegierte Verordnung (EU) 2016/4673 sieht Änderungen im Hinblick auf die Berechnung der gesetzlichen Kapitalanforderungen für bestimmte von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen gehaltene Kapitalanlagen vor.

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Artikel-Nr.
ZFR 2016/122

15.06.2016
Heft 6/2016
Autor/in
Alexander Peschetz

Mag. Alexander Peschetz ist fachlicher Leiter der WiEReG Registerbehörde und Experte für Geldwäscheprävention des Bundesministeriums für Finanzen. Er zeichnete sich verantwortlich für die Umsetzung der 4. Geldwäscherichtlinie für den Finanzmarkt (FM-GwG) und das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG). Zudem ist er Vortragender und Autor zahlreicher Fachpublikationen.