Am 1. 4. 2016 wurde die erste Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/352 im ABl verlautbart: Die Delegierte Verordnung (EU) 2016/4673 sieht Änderungen im Hinblick auf die Berechnung der gesetzlichen Kapitalanforderungen für bestimmte von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen gehaltene Kapitalanlagen vor.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.
Mag. Alexander Peschetz ist fachlicher Leiter der WiEReG Registerbehörde und Experte für Geldwäscheprävention des Bundesministeriums für Finanzen. Er zeichnete sich verantwortlich für die Umsetzung der 4. Geldwäscherichtlinie für den Finanzmarkt (FM-GwG) und das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG). Zudem ist er Vortragender und Autor zahlreicher Fachpublikationen.