Nach langwierigen Trilog-Verhandlungen konnten sich Parlament, Rat und Kommission auf einen Kompromissvorschlag einigen, der am 22. 4. 2009 in einer Plenarsitzung des Europäischen Parlaments verabschiedet wurde.1
Die wesentlichen Prinzipien des 3-Säulen-Ansatzes von Basel II wurden dabei für den Versicherungsmarkt übernommen. Damit sollen die Eigenkapitalregeln für Versicherer modernisiert und am Risikoprofil der Versicherungsunternehmen ausgerichtet werden. Die Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten hat bis 31. 10. 2012 zu erfolgen. Umstritten war zuletzt einerseits die Frage der grenzüberschreitenden Beaufsichtigung von Versicherungsgruppen. Der Vorschlag der Kommission sah vor, dass die Aufsicht des Heimatmitgliedstaates des Mutterunternehmens als "Lead Supervisor" auch die Aufsicht der ausländischen Töchter koordiniert und in letzter Konsequenz auch entscheidet. Nach vehementem Widerstand einiger Mitgliedstaaten, hat man sich vorerst für eine Kompromisslösung mit der Einführung von Aufsichtskollegien mit Abtretung bestimmter Kompetenzen entschieden. Andererseits wurde das Modell der Gruppenunterstützung letztlich fallen gelassen.
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