Am 25. 11. 2009 wurde die Richtlinie 2009/138/EG betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II, Neufassung) kundgemacht (ABl 2009 L 335/11). Die RL 64/225/EWG, 73/239/EWG, 73/240/EWG, 76/580/EWG, 78/473/EWG, 84/641/EWG, 87/344/EWG, 88/357/EWG, 92/49/EWG, 98/78/EG, 2001/17/EG, 2002/83/EG und 2005/68/EG werden unbeschadet der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten hinsichtlich der in Anhang VI Teil B genannten Fristen für die Umsetzung und für die Anwendung dieser Richtlinien mit Wirkung vom 1. 11. 2012 aufgehoben. Verweisungen auf die aufgehobenen Richtlinien gelten als Verweisungen auf die vorliegende RL und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang VII zu lesen.
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