Thema

Sorgfaltspflichten eines notariellen Beraters bei der Errichtung einer Scheidungsfolgenvereinbarung

Stud.-Ass. Maximilian Maier

Zu 2 Ob 34/14k = Zak 2014/757, 398

Ein Notar wurde von einem Ehepaar mit der Beratung und der Errichtung einer Scheidungsfolgenvereinbarung gem § 55a EheG beauftragt. Trotz festgestellter Äquivalenzstörungen in der Vermögensaufteilung und nur oberflächlicher Belehrung der Vergleichsparteien errichtete der Notar auf der Grundlage einer von den Parteien mitgebrachten "Mustervereinbarung" über die aufteilungsrelevanten Vermögensgegenstände eine Vergleichsurkunde. In dem von der Ehefrau eingeleiteten Haftungsprozess verneinte der OGH eine Verletzung der vertraglichen Sorgfaltspflichten des notariellen Beraters und wies die Revision der Ehefrau zurück. Der Beitrag setzt sich kritisch mit der Begründung des OGH auseinander und versucht, Ansätze einer sachgerechten Lösung für vergleichbare Fälle aufzuzeigen.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
Zak 2015/342

03.06.2015
Heft 10/2015
Autor/in
Maximilian Maier
Maximilian Maier ist Studienassistent und Student der Rechtswissenschaften an der Leopold-Franzens-Universität in Innsbruck. Zuvor war er im Bereich Marketingkommunikation tätig.