In aller Kürze

Spätrücktritt von Lebensversicherungsvertrag zur Kreditbesicherung

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Ein Versicherungsnehmer, der sämtliche Rechte aus dem Lebensversicherungsvertrag zur Kreditbesicherung an seinen Kreditgeber abgetreten hat, kann nach Ansicht des OGH (7 Ob 53/19y) vom Versicherer nicht die Rückzahlung der Prämien aus dem längst beendeten Versicherungsverhältnis wegen Spätrücktritts iSd § 165a VersVG aF verlangen, weil die Zession auch solche Rückforderungsansprüche umfasste.

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Artikel-Nr.
Zak 2019/416

23.07.2019
Heft 12/2019