Mit dem Bankenpaket wurden weitere wesentliche Einschränkungen des Bankgeheimnisses normiert, das nun durch das Gemeinsame Meldestandard-Gesetz (GMSG), das Kontenregistergesetz (KontRegG) sowie das Kapitalabfluss-Meldegesetz (KapAbflMG) durchbrochen wird. Außerdem sind unter gewissen Voraussetzungen im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens auf schriftliches Auskunftsverlangen der Abgabenbehörden des Bundes Informationen zu erteilen. Doch welche Pflichten treffen ein Kreditinstitut konkret? Dieser Beitrag zeigt den Umfang und die Grenzen der Auskunftspflichten auf.
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