Seit 2015 hebt die FMA von den österreichischen Kreditinstituten Beiträge für den im Rahmen der Bankenunion eingerichteten Einheitlichen Abwicklungsfonds in Höhe von über 200 Mio € pro Jahr ein. Seit 2016 wird die Höhe der Beiträge von einer EU-Agentur berechnet; die Vorschreibung erfolgt weiterhin durch die FMA. Ungeklärt ist, wie ein wirksamer Rechtsschutz gegen die (weitgehend intransparenten, ohne Aufschub zu begleichenden) Vorschreibungen gewährleistet werden kann; derzeit scheint dies weder innerstaatlich noch unionsrechtlich garantiert zu sein. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit diesem Rechtsschutzvakuum und zeigt auf, welche Rechtsmittel gegen die demnächst erfolgenden Vorschreibungen der Jahresbeiträge für 2017 ergriffen werden sollten.
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