Zum Jahresbeginn 2008 ist die erheblich veränderte ("neue") Strafprozessordnung (idF BGBl I 2004/19), durch welche zunächst das Vorverfahren umgestaltet wurde, in Kraft getreten. Nach Anpassung des Haupt- und Rechtsmittelverfahrens durch das StrafprozessreformbegleitG I (BGBl I 2007/93) wurden weitere einschneidende Anpassungen durch das StrafprozessreformbegleitG II (BGBl I 2007/112) und das StRÄG 2008 (BGBl I 2007/109) vorgenommen. Kurz zusammengefasst: Durch die zahlreichen Novellen zur StPO ist sprichwörtlich kein Stein auf dem anderen geblieben, was ua in der Neusystematisierung des ehemaligen Vorverfahrens ("Ermittlungverfahren") und in der Umgestaltung der Zuständigkeiten (zB Übertragung der Kompetenzen des UR auf die StA) zum Ausdruck kommt.
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