Tagungsbericht zum Eröffnungssymposium der Arbeitsgemeinschaft "Staatliche Aufgaben, private Akteure" am 8. und 9. Mai 2014
Die von der Österreichischen Forschungsgemeinschaft geförderte Arbeitsgemeinschaft "Staatliche Aufgaben, private Akteure"1 widmet ihr Forschungsinteresse einem Phänomen, welches die Rechtswissenschaft - und dabei insbesondere das Öffentliche Recht - zwar schon seit Längerem beschäftigt, indes nach wie vor einer umfassenden Aufarbeitung und tiefgreifenden Analyse bedarf: der Beteiligung von Privatpersonen und privaten Organisationen2 an der Erfüllung staatlicher Aufgaben. Weil diese Mitwirkung dabei selbst Züge von Staatlichkeit annehmen kann, ist nicht immer leicht festzumachen, ob und inwieweit für das Handeln Privater die Regelungen für Privatpersonen oder jene für den Staat zum Tragen kommen. Gleichwohl erscheint eine entsprechende Zuordnung angesichts vielfältiger damit verbundener Konsequenzen angezeigt.
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