Fachliteratur ZfV

Staatsangehörigkeitsrecht. Kommentar.

Rudolf Thienel

KAY HAILBRONNER GÜNTER RENNER MARIANNE WIEDEMANN

Nach den umfassenden Reformen, die das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht Ende der Neunzigerjahre erfahren hat, ist es in den letzten Jahren etwas ruhiger geworden, aber nicht ganz still: Seit der letzten Auflage des vorliegenden Kommentars im Jahr 2001 erfolgten weitere Änderungen durch das Lebenspartnerschaftsgesetz, das Spätaussiedlerstatusgesetz und insbesondere das Zuwanderungsgesetz. Die auffälligste Änderung besteht darin, dass die bislang in den §§ 85 bis 91 AuslG geregelten Einbürgerungstatbestände in das StAG integriert wurden (§§ 10 bis 12b). Inhaltlich wurde die Rechtslage nur wenig verändert: So ist etwa darauf hinzuweisen, dass der ius-soli-Tatbestand in § 4 StAG dahin verändert wurde, dass Kinder ausländischer Ehegatten dann die deutsche Staatsbürgerschaft iure soli erwerben, wenn ein Elternteil freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger oder gleichgestellter Staatsangehöriger eines EWR-Staates ist oder über bestimmte Aufenthaltstitel verfügt. Ferner wurde auch den Lebenspartner n von Deutschen ein Anspruch auf Einbürgerung eingeräumt (§ 9 StAG). Hat ein Ausländer erfolgreich einen Integrationskurs besucht, verkürzt sich die Frist, nach deren Ablauf er einen Anspruch auf Einbürgerung hat, von acht Jahren auf sieben Jahre. Auf völkerrechtlicher Ebene hat Deutschland das Mehrstaaterabkommen aus 1963 gekündigt und dafür 2002 das neue Europäische Staatsangehörigkeits-Übereinkommen von 1997 unterzeichnet (dieses Übereinkommen wurde von Deutschland am 11. 5. 2005 ratifiziert).

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Artikel-Nr.
ZfV 2005/849

05.09.2005
Heft 4/2005
Autor/in
Rudolf Thienel
Univ.-Prof. Dr. Rudolf Thienel
Präsident des Verwaltungsgerichtshofes
Judenplatz 11
1010 Wien