Abhandlungen

Staatsanwälte in der Verfassung

Gregor Heißl / Andreas Lehner

Mit der zweiten B-VG-Novelle des Jahres 2008 wurden die Staatsanwälte in Art 90a als "Organe der Gerichtsbarkeit" verankert. Die rechtliche Bedeutung und besonders die Auswirkungen dieser Verankerung werden hier untersucht.

I. Parlamentarische Entstehung und Bedeutung

II. Organe der Gerichtsbarkeit

A. Bundeskompetenz

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Artikel-Nr.
ZfV 2009/331

05.05.2009
Heft 2/2009
Autor/in
Gregor Heißl

Priv.-Doz. Dr. Gregor Heißl, E.MA
Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre
Universität Innsbruck