Der Autor gibt einen Überblick über die wohnrechtlich relevanten Inhalte des Regierungsprogramms 2025-2029, wobei er darauf hinweist, dass die Ankündigungen meist noch sehr allgemein und wenig konkretisiert sind. Neben Änderungen bei der Wertsicherung, wo mit dem 4. MILG (siehe Zak 2025/146, 96) bereits ein erster Schritt gesetzt wurde, seien ua die Überarbeitung des MRG-Anwendungsbereichs, die Verlängerung der Mindestbefristungsdauer bei Wohnungen nach § 29 Abs 1 Z 3 MRG von drei auf fünf Jahre, die Evaluierung des Lagezuschlags sowie die Ausarbeitung eines Mustermietvertrags durch das BMJ geplant.
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