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Standardformulare Mustertexte und Verfahren beim Antrag auf Zulassung von Krypto-Dienstleistern

Bearbeiter: Rainer Wolfbauer

Zentrale Rechtsgrundlage für die Beantragung einer Zulassung als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen durch juristische Personen oder andere Unternehmen ist Art 62 MiCAR. So listet Art 62 Abs 2 MiCAR bspw die in den Antrag aufzunehmenden Informationen und Abs 3 die im Rahmen eines solchen Zulassungsverfahrens vom Antragsteller vorzulegenden Nachweise auf.

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Artikel-Nr.
ZFR 2025/103

29.05.2025
Heft 5/2025